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   BGH, 31.08.2017 - 4 StR 297/17   

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https://dejure.org/2017,35812
BGH, 31.08.2017 - 4 StR 297/17 (https://dejure.org/2017,35812)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2017 - 4 StR 297/17 (https://dejure.org/2017,35812)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2017 - 4 StR 297/17 (https://dejure.org/2017,35812)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 46 Abs 3 StGB
    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung des Handelns aus "reiner Gewinnsucht" bei Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 46 Abs. 3 StGB, § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO, § 354 Abs. 1a S. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Ausschließlich gewinnorientierte Motivation als unzulässiger Strafschärfungsgrund mit Blick auf das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens

  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung des Handelns aus "reiner Gewinnsucht" bei Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Ausschließlich gewinnorientierte Motivation als unzulässiger Strafschärfungsgrund mit Blick auf das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens

  • rechtsportal.de

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Ausschließlich gewinnorientierte Motivation als unzulässiger Strafschärfungsgrund mit Blick auf das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung des Handelns aus "reiner Gewinnsucht" bei Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Handel - und das Gewinnstreben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 345
  • NStZ-RR 2018, 236
  • StV 2018, 489
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 138/16

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 31.08.2017 - 4 StR 297/17
    Das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens setzt bereits voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt, so dass eine ausschließlich gewinnorientierte Motivation keinen zulässigen Strafschärfungsgrund darstellt (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16; Senat, Beschluss vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - 3 StR 89/10; Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 2 StR 359/08).
  • BGH, 20.04.2010 - 4 StR 119/10

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 31.08.2017 - 4 StR 297/17
    Das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens setzt bereits voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt, so dass eine ausschließlich gewinnorientierte Motivation keinen zulässigen Strafschärfungsgrund darstellt (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16; Senat, Beschluss vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - 3 StR 89/10; Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 2 StR 359/08).
  • BGH, 15.04.2010 - 3 StR 89/10

    Doppelverwertungsverbot (Bande; persönliche Verbundenheit); Beruhen

    Auszug aus BGH, 31.08.2017 - 4 StR 297/17
    Das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens setzt bereits voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt, so dass eine ausschließlich gewinnorientierte Motivation keinen zulässigen Strafschärfungsgrund darstellt (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16; Senat, Beschluss vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - 3 StR 89/10; Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 2 StR 359/08).
  • BGH, 09.11.2017 - 4 StR 393/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung:

    Denn das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt tatbestandlich voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, StV 2011, 224; vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 7; vom 31. August 2017 - 4 StR 297/17, NStZ-RR 2017, 345).
  • BGH, 31.01.2023 - 4 StR 471/22

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: unerlaubtes Handeltreiben mit

    Denn der Handel mit Betäubungsmitteln erfasst typischerweise deren profitablen Verkauf an andere Personen und damit auch, dass die Betäubungsmittel in den Verkehr geraten (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2022 - 4 StR 80/22; Beschluss vom 10. Juni 2021 - 2 StR 13/21; Beschluss vom 31. August 2017 - 4 StR 297/17 Rn. 2).
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